Baumpflege & Baumschutz
Unsere Bäume verschönern nicht nur das Stadtbild, sie haben eine ökolgische Bedeutung und beruhigende Wirkung auf Bewohner*innen und Besucher*innen unserer Stadt. Sie sind uns wichtig, aber wir müssen uns auch dessen bewusst sein, dass vor allem jene Bäume im innerstädtischen Bereich einem biologischen Dauerstress ausgesetzt sind. Beengter Wurzelraum, Störungen durch Baumaßnahmen, Hitze, Wassermangel, Staub, Stammschäden etc. können die Bäume schädigen und führen oft dazu, dass Wurzeln bzw. Baumkronen absterben und damit eine Gefahr für die Bürger*innen entsteht. Denn herabfallende Äste oder umstürzende Bäume können großen Schaden anrichten und gefährden Menschenleben.
Die Pflege unserer Bäume ist uns ein großes Anliegen und wird durch die Mitarbeiter*innen des Wirtschaftshofes durchgeführt.
Der Baumbestand, für den die Stadtgemeinde Oberwart verantwortlich ist, teilt sich wie folgt auf:
- rund 500 Bäume auf öffentlichen Plätzen
- rund 1.200 Bäume auf öffentlichen Straßenzügen und öffentlichem Wassergut (inkl. Pinka und Wehoferbach)
Notwendige Baumfällungen sind ein emotionales Thema, das können wir sehr gut verstehen, denn auch uns liegen die Bäume in der Stadt am Herzen und wir arbeiten daran, Baumfällungen so gut als möglich zu verhindern. Trotzdem ist es nicht vermeidbar, Bäume – aus bereits genannten Gründen – zu fällen. Wie es zu diesen Entscheidungen kommt und welche rechtlichen Grundlagen dazu beachtet werden müssen, wollen wir in den folgenden FAQs zur Baumpflege und dem Baumschutz in Oberwart beantworten.
FAQs Baumpflege & Baumschutz
Wie groß ist der Baumbestand, für den die Stadtgemeinde Oberwart verantwortlich ist?
- rund 500 Bäume auf öffentlichen Plätzen (Stadtpark, Plätze vor Schulen und anderen Gebäuden, …)
- rund 1.200 Bäume auf öffentlichen Straßenzügen und öffentlichem Wassergut (inkl. Pinka und Wehoferbach)
Wer pflegt diese Bäume
Die Mitarbeiter*innen des Wirtschaftshofes der Stadtgemeinde Oberwart
Wer überprüft die Bäume auf ihre Gesundheit/ihren Zustand?
Die Überprüfung wird durch die Mitarbeiter*innen des Wirtschaftshofes der Stadtgemeinde Oberwart durchgeführt. Bei Widersprüchlichkeiten oder offenen Fragen wird der Inhaber einer Baumschule aus der Region zu Rate gezogen.
Welche Gesetzesgrundlagen gibt es für die Baumpflege und den Baumschutz?
ABGB §364, §422, §1297 und §1319 sowie StVO §91
RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 16.03.2021 (bka.gv.at)
Wenn ein Baum im Stadtgebiet gefällt werden muss, was passiert danach?
Für den gefällten Baum wird an Ort und Stelle ein neuer Baum gepflanzt. Außer, wenn der Baum aus Gründen der Verkehrssicherheit (Sichtbeeinträchtigung, Sicherheit des Verkehrs, etc.) gefällt wurde.
Wer wird bei Fachfragen zur Baumpflege zu Rate gezogen?
Die Stadtgemeinde Oberwart arbeitet mit regionalen Fachleuten (Gärtner*innen, Grünraumpfleger*innen) zusammen und holt Rat zur Baumpflege bei ihnen ein.
Was passiert mit dem Holz gefällter Bäume?
Das Holz wird zum Lagerplatz beim UDB gebracht und danach verwertet.
Sind bei Ufergehölzern Nachpflanzungen geplant?
Ufergehölze sind Baum- und Strauchsäume, die den Wasserlauf begleiten. Sie wachsen meist dicht oberhalb der Mittelwasserlinie. Bei Ufergehölzpflegemaßnahmen entlang der Pinka und des Wehoferbaches werden keine Nachpflanzungen getätigt. Dort ist der natürliche Bewuchs so stark, dass eine künstliche Nachpflanzung keinen Sinn macht. Anders gestaltet sich das etwas beim Fenekgraben, hier werden heimische Hölzer nachgepflanzt. WICHTIG ist bei Ufergehölzpflegemaßnahmen, dass nicht heimische Bäume und Pflanzen (zB der Essigbaum) entfernt werden, da diese den heimischen Baumbestand zunehmend verdrängen.
Wer entscheidet, ob ein Baum geschützt werden muss bzw. schützenswert ist?
Eine Unterschutzstellung von Bäumen kann nur mittels Antrag erfolgen! Ein Naturschutzorgan des Landes bewertet dieses Ansuchen. Für eine Unterschutzstellung kommen seltene und sehr alte Bäume in Frage.