Für ein gutes Miteinander: Bitte Hunde an die Leine nehmen

Wir möchten über eine wichtige Regelung informieren, die für alle Hundebesitzer in Oberwart und St. Martin in der Wart gilt. Um das Zusammenleben in unserer Stadt angenehm zu gestalten, gibt es eine Verordnung, die bestimmte Pflichten für Hundebesitzer und -verwahrer festlegt. Hier die wichtigsten Punkte:

Leinen- und Maulkorbpflicht: In Oberwart und St. Martin in der Wart müssen Hunde an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Wir möchten damit sicherstellen, dass alle Einwohner und Besucher sich sicher fühlen können. Das Freilaufenlassen von Hunden in diesen Gebieten ist — wenn möglich — zu vermeiden.

Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung. Hunde, die im Dienste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt werden, Blindenführhunde, Jagdhunde sowie Hunde im Hilfs- und Rettungsdienst sind von der Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen, wenn dies ihre Arbeit beeinträchtigt.
Verbot von Hunden auf Rasenflächen und Kinderspielplätzen: Um die Sauberkeit und Sicherheit auf unseren Grünflächen und Kinderspielplätzen zu gewährleisten, ist es nicht gestattet, Hunde dort mitzuführen. Ebenso dürfen Hunde nicht in öffentlichen Brunnen baden.

Konsequenzen bei Nichtbefolgung: Die Nichtbeachtung dieser Regelungen wird als Verwaltungsübertretung angesehen und kann mit Strafen geahndet werden. Wir setzen auf Ihre Kooperation, um gemeinsam für eine lebenswerte Umgebung zu sorgen.

Wir bitten alle Hundebesitzer und -betreuer in unserer Stadtgemeinde, diese Regelungen zu beachten und umzusetzen.

Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden und zur Sicherheit aller Gemeindemitglieder. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Die entsprechende Verordnung ist auch auf unserer Website www.oberwart.at zu finden.

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