Osterfeuer 2025 – Was ist erlaubt?
Die Burgenländische Landesregierung hat klare Regeln für das Abbrennen von Oster- bzw. Brauchtumsfeuern festgelegt. Hier finden sich die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:
Wann dürfen Osterfeuer abgebrannt werden?
Erlaubt ist das Abbrennen von Osterfeuern ausschließlich in der Nacht von:
- Karfreitag auf Karsamstag
- Karsamstag auf Ostersonntag
- Ostersonntag auf Ostermontag
Zusätzlich auch am Wochenende davor und danach.
Nur öffentliche Brauchtumsveranstaltungen erlaubt
- Das Feuer muss allgemein zugänglich sein (z. B. Feuerwehrveranstaltung).
- Private Feuer im eigenen Garten sind verboten!
Was darf verbrannt werden?
✅ Erlaubt:
- Trockenes, unbehandeltes Holz
- Keine Beschichtung, kein Lack
❌ Verboten:
- Müll, behandeltes Holz, frischer Grünschnitt
- Brandbeschleuniger wie Benzin, Spiritus, Heizöl etc.
Sicherheitsvorkehrungen
- Eine volljährige, geeignete Aufsichtsperson muss während des gesamten Abbrennens anwesend sein.
- Mindestabstand von 25 m zu Gebäuden einhalten.
- Kein Feuer bei Wind über 20 km/h!
- Rauch darf keine Sichtbehinderung auf Straßen verursachen.
Tierschutz nicht vergessen!
Tiere wie Igel oder Vögel könnten sich im Holzhaufen einnisten.
Bitte achte darauf:
- Feuerhaufen möglichst spät aufschichten
- Vor dem Anzünden den Haufen kontrollieren oder mit einem Ultraschallgerät absichern
Achtung: Strafen bei Verstößen!
Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu € 3.630,-.
Zudem kann das Feuer von der Behörde auf Kosten des Veranstalters gelöscht werden.
Alle Details findest du im offiziellen Informationsblatt des Landes Burgenland: Download PDF „Osterfeuer 2025“ (700 KB)