Hundeanmeldung und Hundeabgabe

Hundebesitzer mit Wohnsitz in der Stadtgemeinde Oberwart sind gesetzlich verpflichtet, eine Hundeabgabe zu entrichten. Haben Sie einen Hund erworben bzw. ist Ihnen das Tier zugelaufen und sie behalten es oder sind Sie mit ihren Hunden gerade nach Oberwart oder St. Martin/Wart gezogen, dann melden Sie sich bitte im Rathaus, um ihren Hund/ihre Hunde bei uns anzumelden.

Anmeldung eines Hundes:
Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies im Rathaus (Bürgerservice) binnen 2 Wochen anzuzeigen. Für jeden Hund, für den eine Abgabe zu entrichten ist, hat die Gemeinde dem Hundehalter eine Hundemarke auszufolgen. Bei Verlust oder bei Beschädigung der Hundemarke, durch die das Markenzeichen unleserlich wird, hat der Hundehalter binnen 2 Wochen die Ausfolgung einer Ersatzmarke zu beantragen. Die Kosten für die Anschaffung der Hundemarke und der Ersatzmarke trägt der Hundehalter. Die Hunde müssen diese Marken an einem nicht abstreifbaren Halsband oder Brustgeschirr tragen.

Abmeldung eines Hundes:
Jeder Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss binnen 2 Wochen abgemeldet werden. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Hundeabgabe entfällt erst mit der Meldung des Tierbesitzers über das Ableben des Hundes.

Höhe der Abgabe:
für Nutzhunde: 15 Euro
für alle anderen Hunde: 60 Euro
Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbs gehalten werden.

Befreiungen:
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
Hunde unter 6 Wochen
Hunde die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden.
Diensthunde der Polizei, Zollorgane und des Bundesheeres
Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind.

Registrierpflicht (Chip für den Hund)
Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde einfacher, rascher und effizienter auf ihre Halter zurückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden gesetzlich vorgeschrieben (Meldung nach Tierschutzgesetz § 24a). Dabei ist es wichtig, dass der Chip, der dem Hund eingesetzt wird, auch in der Heimtierdatenbank registriert wird. Nur dann kann mittels Chip auch der Besitzer ausfindig gemacht werden. Die Registrierung kann über folgende Wege erfolgen:

Kostenlose Registrierung durch den Halter/die Halterin selbst unter http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ (für die erstmalige Anmeldung ist eine Bürgerkarte nötig, der Einstieg ist auch über Handysignatur möglich)
Registrierung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (dabei werden eine Bundesgebühr und eine Verwaltungsabgabe eingehoben)
Registrierung durch einen Tierarzt/eine Tierärztin

Weitere Informationen beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Oberwart unter 03352/38055-0 oder post@oberwart.bgld.gv.at

nach oben