Information zum Gebührenbremse-Zweckzuschussgesetz

Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (§16 Abs. 1 Z 15 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016), für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr für das Jahr 2024.

Die Stadtgemeinde Oberwart hat aufgrund des Gebührenbremse-Zweckzuschussgesetzes einen Betrag von EUR 128.642,00 erhalten.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Oberwart hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, die Mittel in den Betrieb der Beseitigung von Abwasser zu verwenden. Der Betrieb der Abwasserbeseitigung wurde gewählt, da bei der Mittelverwendung im Ansatz 851 (Betriebe der Abwasserbeseitigung) alle Hauptwohnsitzgemeindebürger gleichermaßen von den Mitteln profitieren.

Der einmalige Zweckzuschuss ist im Zuge der 3. Quartalsvorschreibung an die Haushalte aufgeteilt und als Gutschrift mit dem Titel „Gebührenbremse Bund“ bei der „Kanal-Akontozahlung“ ausgewiesen.

Der Bürgermeister 
Georg Rosner 

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